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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 7 D 10028/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,33465
OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 7 D 10028/08.OVG (https://dejure.org/2008,33465)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.02.2008 - 7 D 10028/08.OVG (https://dejure.org/2008,33465)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 7 D 10028/08.OVG (https://dejure.org/2008,33465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AufenthG § 23; ; AufenthG § 23 Abs. 1; ; AufenthG § 104a; ; AufenthG § 104a Abs. 1; ; AufenthG § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Altfall; Altfallregelung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Ausländerrecht; Ausschluss; Ausschlussgrund; Bleiberecht; Bleiberechtsregelung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Gleichheitssatz; Jugendstrafe; Straftat; vorsätzliche Straftat; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2007 - 11 S 2091/07

    Ausländerrecht; einstweiliger Rechtsschutz; Schutzbereich des Art 8 MRK; Türke

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 7 D 10028/08
    Eine Schlechterstellung von Jugendlichen gegenüber Erwachsenen kann jedoch nicht darin gesehen werden, dass Verurteilungen zu einer Freiheitsentziehung wegen einer nicht nur geringfügigen vorsätzlichen Straftat ebenso wie bei Erwachsenen berücksichtigt werden und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausschließen (im Ergebnis ebenso Funke-Kaiser, in: GK-Aufenthaltsgesetz, Stand Januar 2008, § 104a Rn. 52; vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 11 S 2091/07 - juris, Rn. 3; VG München, Beschluss vom 17. September 2007 - M 9 E 07.3257 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 7 B 10027/08

    Jugendstrafe schließt Aufenthaltserlaubnis nach Bleiberechtsregelung und AufenthG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 7 D 10028/08
    7 B 10027/08.OVG 7 D 10028/08.OVG.
  • VG München, 17.09.2007 - M 9 E 07.3257
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 7 D 10028/08
    Eine Schlechterstellung von Jugendlichen gegenüber Erwachsenen kann jedoch nicht darin gesehen werden, dass Verurteilungen zu einer Freiheitsentziehung wegen einer nicht nur geringfügigen vorsätzlichen Straftat ebenso wie bei Erwachsenen berücksichtigt werden und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausschließen (im Ergebnis ebenso Funke-Kaiser, in: GK-Aufenthaltsgesetz, Stand Januar 2008, § 104a Rn. 52; vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 11 S 2091/07 - juris, Rn. 3; VG München, Beschluss vom 17. September 2007 - M 9 E 07.3257 -, juris, Rn. 29).
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